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Interpellation

Pferdekutschen in Bern – braucht es das noch?

Wir fragen den Gemeinderat, wo in Bern Pferdekutschen unterwegs sind, welche Bewilligungen gelten und ob die Stadt ein Verbot des gewerblichen Kutschenbetriebs unterstützt.

Text: Tier im Fokus (TIF)

Der Gemeinderat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

  1. Wo und in welchem Umfang sind auf dem Gebiet der Stadt Bern Pferdekutschen im Einsatz – für touristische Rundfahrten, Hochzeiten, Märkte und weitere Anlässe? Wie viele Betriebe, Kutschen und Pferde sind es, welche Routen und Standplätze werden befahren und wie viele Stunden pro Tag steht ein Pferd im Einsatz? Falls der Stadt diese Angaben nicht vorliegen: Ist sie bereit, sie zu erheben?

  2. Welche Bewilligungen braucht ein Kutschenbetrieb in Bern – Bewilligung für Halter:innen und Führer:innen von Kutschentaxis, Bewilligung für gesteigerten Gemeingebrauch, weitere gewerbepolizeiliche Bewilligungen, Auflagen des kantonalen Veterinäramts? Wie viele solcher Bewilligungen bestehen heute und welche Gebühren werden erhoben?

  3. Welche gesetzlichen Grundlagen regeln den Kutschenbetrieb auf Stadtgebiet und welche davon enthalten Vorgaben zur täglichen Einsatzdauer, zu Ruhezeiten, zum Einsatz bei Hitze oder zu einem Fähigkeitsnachweis für Kutschenführer:innen?

  4. Artikel 11 Absatz 2 Buchstabe d der kantonalen Taxiverordnung ermächtigt die Gemeinden ausdrücklich, «spezielle Auflagen und Bedingungen für Pferdekutschen … festzulegen (beispielsweise ein Verbot, gewisse Strassenzüge zu befahren)».[1] Wie weit reicht diese Ermächtigung nach Auffassung des Gemeinderats: Könnte die Stadt Bern Kutschenfahrten auf dem ganzen Stadtgebiet untersagen – sei es gestützt auf die Taxiverordnung, sei es, indem sie die für städtische Strassen und Plätze nötigen Bewilligungen nicht mehr erteilt?

  5. Der Tierpark Bern bietet private Kutschenfahrten mit zwei Ponys für Geburtstage, Hochzeiten und Polterabende an, zu CHF 250 pro Stunde, mit einem Einsatzgebiet, das auf die Stadt Bern und die nähere Umgebung beschränkt ist.[2] Wie viele solche Fahrten führt der Tierpark durchschnittlich pro Jahr durch? Welche Vorgaben zu Einsatzdauer, Pausen und Hitze gelten dabei und wer überprüft sie?

  6. Wie beurteilt der Gemeinderat den Einsatz von Pferden vor Kutschen im städtischen Umfeld aus Sicht des Tierwohls – Hitze und Wärmerückstrahlung des Asphalts, Lärm, Tram- und Busverkehr, Menschenmengen, fehlende Schattenplätze? Ist er bereit, ein Verbot des gewerblichen Pferdekutschenbetriebs in der Stadt Bern zu unterstützen?

Begründung

Kutschenfahrten werden in Bern angeboten. Der städtische Tierpark fährt mit zwei Lewitzer-Ponys für private Anlässe durch die Stadt und die nähere Umgebung,[2] private Betriebe bewerben Hochzeits-, Geburtstags- und Apérofahrten für die Region Bern.[3] Wie viele Pferde dabei wie lange im Einsatz stehen, ist öffentlich nicht bekannt.

Die gesetzlichen Grundlagen behandeln die Kutsche als Fahrzeug. Der gewerbsmässige Personentransport mit Pferdekutschen untersteht der kantonalen Taxiverordnung, die Gemeinden vollziehen sie;[1] das Bernische Taxireglement regelt ergänzend das Halten und Führen von Kutschentaxis in der Stadt Bern.[4] Beide regeln Bewilligung, Tarife, Taxameter und Kennzeichnung – und nehmen Kutschentaxis von einzelnen dieser Pflichten wieder aus. Keiner der beiden Erlasse enthält eine Bestimmung, die dem Umstand Rechnung trägt, dass hier ein Tier die Arbeit leistet: keine Einsatz- und Ruhezeiten, keine Vorgaben bei Hitze. Von den Eignungsprüfungen, die für Taxiführer:innen gelten, sind Kutschenführer:innen ausdrücklich ausgenommen;[1] nach Bundesrecht darf ein Tierfuhrwerk führen, wer das vierzehnte Altersjahr vollendet hat, eine Prüfung besteht nicht.[5]

Dass der Einsatz die Tiere belastet, ist belegt. Die Berner Fachhochschule untersuchte 2023 den Hitzestress bei Kutschpferden an vier gesunden, fitten Wallachen, jeweils auf der ersten Fahrt des Tages und bei einem Hitzeindex unterhalb der kritischen Schwelle. Das Fazit lautete dennoch, es seien «zwingend Vorkehrungen zu treffen, welche die Hitzebelastung reduzieren».[6] Die Stiftung für das Tier im Recht hält körperliche Anstrengung für Pferde bereits ab 28 °C ausserhalb des Schattens für gefährlich.[7] Im städtischen Umfeld kommen zur Hitze der Asphalt, der die Wärme zurückstrahlt, sowie Tram- und Busverkehr, Lärm und Menschenmengen hinzu. Berlin lässt seit 2019 ab 30°C im Schatten keine Kutschfahrten mehr zu,[8] Barcelona, Madrid und Malaga haben den gewerblichen Kutschenbetrieb ganz beendet, Palma und Alcudia sind auf Elektrokutschen umgestiegen.[9]

Die Hitze ist allerdings nicht das einzige Problem. Das Pferd ist ein Fluchttier. Sein Körper ist darauf ausgelegt, Gefahr früh zu bemerken und ihr auszuweichen: Es sieht fast rundum, es hört, was Menschen längst nicht mehr hören, und es reagiert in Sekundenbruchteilen. Vor der Kutsche wird ihm genau das verunmöglicht. Angeschirrt, oft mit Scheuklappen, steht es zwischen Trams, Bussen, Baustellen, Sirenen und Menschenmengen – und kann auf nichts davon anders reagieren als mit Stillhalten. Was von aussen als Gelassenheit erscheint, ist häufig ein Tier, das gelernt hat, dass Ausweichen keinen Sinn hat.

Dazu kommt: Die Kutsche hat ihre Funktion längst verloren. Bern bewegt seine Menschen seit über hundert Jahren mit Tram, Bus und Bahn. Was bleibt, ist ein nostalgisches Bild aus einer Zeit, in der es keine Alternative gab. Andere Städte haben sich davon verabschiedet. Bern kann das auch und es müsste dafür niemandem etwas wegnehmen, was zum Leben notwendig ist: Es geht um Unterhaltung auf Kosten der Tiere.

Diese Interpellation soll klären, was die Stadt Bern über den Kutschenbetrieb auf ihrem Gebiet weiss, welche Bewilligungen sie erteilt, welchen Handlungsspielraum sie hat – und ob sie bereit ist, ihn für ein Verbot zu nutzen.

Eckdaten

Erstunterzeichnende: Tobias Sennhauser (TIF), David Böhner (AL)

Mitunterzeichnende: keine

Parlament: Stadtrat Bern

Einreichungsdatum: 03.09.2026

→ Vorstoss im Original lesen

Quellen

[1] Verordnung vom 11. Januar 2012 über das Halten und Führen von Taxis (Taxiverordnung, TaxiV), BSG 935.976.1, Art. 1 Abs. 2, Art. 2, Art. 5 Abs. 6 und Art. 11 Abs. 2 Bst. d. https://www.belex.sites.be.ch/app/de/texts_of_law/935.976.1 [2] Tierpark Bern: Private Kutschenfahrt. https://tierpark-bern.ch/erlebnisse/private-kutschenfahrten/ [3] Chrigels Kutschenfahrten, Angebote (Region Thun, Bern, Interlaken, Berner Oberland). https://www.chrigels-kutschenfahrten.ch/angebote [4] Reglement vom 27. April 2017 über das Halten und Führen von Taxis in der Stadt Bern (Bernisches Taxireglement, BTR; SSSB 935.1), Stand 1. Mai 2022, Art. 1. https://stadtrecht.bern.ch/lex-935_1 [5] Strassenverkehrsgesetz (SVG), SR 741.01, Art. 21. https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1959/679_705_685/de [6] HAFL/BFH, Abschlussbericht «Hitzestress bei Kutschpferden», 13. September 2023. https://tierschutz.com/app/uploads/2023/12/Abschlussbericht-Hitzestress-bei-Kutschpferden-13.09.2023_Final.pdf [7] Plattform J, 24. Juli 2026: «Tierschützer prüfen Anzeige und Verbot von Pferdekutschen». https://www.plattformj.ch/artikel/245090/ [8] Land Berlin: Richtlinien für Pferdefuhrwerksbetriebe (2019). https://www.berlin.de/sen/verbraucherschutz/aufgaben/tierschutz/pferdefuhrwerksbetriebe/ [9] Salzburger Nachrichten: «Fiaker vor dem Aus? Diese europäischen Städte haben bereits umgesattelt». https://www.sn.at/panorama/international/fiaker-vor-dem-aus-diese-europaeischen-staedte-haben-bereits-umgesattelt-art-662262

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