Chippflicht ohne Chip-Kontrolle? Tote Heimtiere in der Stadt Bern
Wir fragen den Gemeinderat, ob tote Katzen und Hunde an der Tierkörpersammelstelle auf einen Mikrochip geprüft und die Halter:innen benachrichtigt werden. Eine gesetzliche Pflicht zur Chip-Kontrolle besteht nach Auskunft eines Veterinärdienstes nicht.
Der Gemeinderat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
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Für tote Haus- und Kleintiere verweist die Stadt auf die Tierkörpersammelstelle beim Tierspital Bern.[1] Werden dort abgegebene Katzen und Hunde vor der Entsorgung auf einen Mikrochip geprüft? Falls ja: durch wen, und werden die Halter:innen benachrichtigt?
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Wie läuft die Abgabe eines toten Heimtiers an der Sammelstelle konkret ab? Werden Heimtierkörper getrennt von den übrigen tierischen Nebenprodukten erfasst?
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Wie viele Tierkörper von Heimtieren werden bei der Sammelstelle jährlich abgegeben, und wie viele davon stammen aus dem öffentlichen Raum der Stadt Bern?
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Auf welcher rechtlichen oder vertraglichen Grundlage betreibt das Institut für Tierpathologie der Universität Bern die Sammelstelle[2], und kann die Stadt darin Anforderungen an den Betrieb festlegen?
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Wer sammelt in der Stadt Bern tote Tiere im öffentlichen Raum ein, wohin werden sie gebracht, und werden sie dabei auf einen Mikrochip geprüft?
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Ist der Gemeinderat bereit, die Chip-Kontrolle bei der Annahme und die Benachrichtigung der Halter:innen – etwa über die kantonale Meldestelle – als Bedingung für die Bezeichnung als Sammelstelle nach Art. 9 der Abfallverordnung (SSSB 822.111) zu verankern oder vertraglich zu vereinbaren?
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Der Grosse Rat hat am 10. Juni 2026 eine Motion überwiesen, die die Kennzeichnung und Registrierung von Hauskatzen verlangt.[3] Wie stellt der Gemeinderat sicher, dass diese Chippflicht auch im Todesfall eines Tieres Wirkung entfaltet und dessen Halter:in benachrichtigt werden kann?
Begründung
Wer eine Katze oder einen Hund vermisst, hängt Plakate auf, meldet das Tier den Vermisstenportalen und hofft auf den Mikrochip. Der Chip ist die einzige dieser Spuren, die auch dann noch trägt, wenn das Tier tot ist – vorausgesetzt, jemand liest ihn aus. Im Juli 2026 machte eine Katzenhalterin aus Reiden (LU) öffentlich, dass diese Erwartung trügt. Der zuständige Veterinärdienst bestätigte ihr schriftlich, dass für Betreiber von Tierkörpersammelstellen keine gesetzliche Pflicht besteht, verstorbene Katzen auf einen Mikrochip zu prüfen. Tote Tiere werden entsorgt, ohne dass jemand ein Lesegerät ansetzt – die Halter:innen warten vergeblich auf Gewissheit.
Auf Freiwilligkeit ist wenig Verlass. Der Tierschutzverein Oberaargau bot nach eigenen Angaben vor rund zwei Jahren allen Gemeinden des Oberaargaus ein Lesegerät für 50 Franken an und offerierte, die Halterdaten selbst abzufragen. Keine einzige Gemeinde nutzte das Angebot.
Die Rechtslage lässt die Frage offen: Die eidgenössische Verordnung über die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten (VTNP) regelt Seuchenhygiene und Entsorgungswege, nicht die Identität der Tiere. Bei Hunden liegt die Pflicht, den Tod in der Datenbank zu erfassen, bei den Halter:innen (Art. 17d Tierseuchenverordnung)[4] – also bei jenen, die davon unter Umständen nie erfahren. Das kantonale Abfallgesetz überträgt den Betrieb der Sammelstellen den Gemeinden (Art. 15 AbfG); die Ausgestaltung liegt damit bei der Stadt.
In Bern ist die Ausgangslage günstig. Die Sammelstelle liegt in einem tierärztlichen Institut: Lesegeräte gehören dort zur Ausstattung, und Tierärzt:innen haben – anders als Gemeindeangestellte und Polizeistellen seit 2022 – Zugriff auf die Heimtierdatenbank.[5] Die vom Kanton bezeichnete Meldestelle für Findeltiere führt zudem bereits «ein Verzeichnis mit vermissten, lebend oder tot aufgefundenen Tieren, damit allfällige Besitzerinnen oder Besitzer ausfindig gemacht werden können» – die Stadt verweist selbst darauf.[6] Gerät, Datenbank und Meldekanal sind also vorhanden. Ob daraus eine verbindliche Praxis folgt, ist offen: Weder die städtische Website noch jene des Instituts erwähnt eine Chip-Kontrolle.
Mit der im Kanton Bern beschlossenen Chippflicht für Katzen wird die Frage dringlicher: Eine Pflicht zum Chippen, ohne dass der Chip am Lebensende gelesen wird, bleibt Stückwerk. Andere Gemeinden zeigen, wie wenig es braucht – Voraussetzung ist allerdings, dass Heimtiere überhaupt getrennt erfasst werden. Weinfelden (TG) führt dafür offenbar eine gekühlte Box für tote Katzen und überbringt die Todesnachricht persönlich; im Kanton Thurgau ist jeder Streifenwagen mit einem Lesegerät ausgerüstet.[7] Ein Lesegerät kostet rund 200 Franken, der Scan dauert wenige Sekunden. Die Interpellation soll klären, wie die Stadt Bern heute mit toten Heimtieren umgeht und wo sie die Gewissheit für Halter mit geringem Aufwand selbst herstellen kann.
Eckdaten
Erstunterzeichnende: Tobias Sennhauser (TIF), David Böhner (AL)
Mitunterzeichnende: Matteo Micieli
Parlament: Stadtrat Bern
Einreichungsdatum: 10.09.2026
Quellen
[1] https://www.bern.ch/themen/abfall/entsorgungs-abc/tierkoerper [2] https://www.itpa.vetsuisse.unibe.ch/dienstleistungen/tierkoerperentsorgung/index_ger.html [3] https://www.bernertierschutz.ch/chip-pflicht-fuer-katzen/ [4] https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1995/3716_3716_3716/de [5] https://www.tierwelt.ch/artikel/haustiere/wegen-datenschutz-nutzt-der-katzenchip-nur-noch-zu-burozeiten-403421 [6] https://www.bern.ch/themen/umwelt-natur-und-energie/tiere/entlaufene-tiere [7] https://www.tagblatt.ch/ostschweiz/katzen-chippen-nicht-alle-tiersammelstellen-verfuegen-ueber-lesegeraete-ld.1066824