Der Gemeinderat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
- Gemäss Art. 3 lit. f TPR gehört «die Erhaltung bedrohter Tierarten» zu den Aufgaben des Tierparks. Wie rechtfertigt der Gemeinderat vor diesem Hintergrund die Haltung von Flamingos im Tierpark Bern, die nicht als bedroht gelten?
- Werden die im Tierpark Bern gehaltenen Flamingos flugunfähig gemacht? Falls ja:
- mit welcher Methode geschieht dies konkret?
- Wie oft werden entsprechende Eingriffe vorgenommen?
- Wer führt sie durch?
- Wie werden Schmerzen, Stress, Einschränkungen des natürlichen Verhaltens sowie mögliche Langzeitfolgen für die Tiere beurteilt?
- Was würde nach Einschätzung des Gemeinderats geschehen, wenn die Flamingos nicht flugunfähig gemacht würden? Wäre eine Haltung mit Flugmöglichkeit, etwa in einer grosszügigen Voliere oder einer baulich anders gestalteten Anlage, technisch, räumlich und finanziell möglich?
- Flamingos erhalten in Zoos häufig spezielles Futter bzw. Zusätze mit Carotinoiden, damit die rosa Färbung erhalten bleibt. Welche Futtermittel und Zusatzstoffe werden im Tierpark Bern eingesetzt und wieso?
- Wäre es aus Sicht des Gemeinderats nicht ehrlicher und mit dem Bildungsauftrag des Tierparks besser vereinbar, Flamingos ohne farbverstärkende Zusätze in weisser Färbung zu zeigen, statt durch Zusatzstoffe ein «natürlich» wirkendes Erscheinungsbild herzustellen? Oder hätte dies tierschutzrelevante Folgen für die Tiere, weil die Gefiederfarbe eine wichtige Signalwirkung zum Beispiel bei der Partnerwahl hat?
- Wie rechtfertigt der Gemeinderat die Haltung von Tieren (z. B. auch Pelikane), deren Körper an die Bedingungen der Anlage angepasst werden müssen? Wäre es aus tierethischer Sicht nicht naheliegender, vermehrt Tiere aus der Region zu halten, deren Bedürfnisse ohne solche Eingriffe erfüllt werden können?
- Teilt der Gemeinderat den Grundsatz, dass die Haltung den Tieren anzupassen ist und nicht die Tiere der Haltung? Falls ja: Ist er bereit, eine entsprechende Präzisierung im Tierparkreglement vorzunehmen?
Begründung
Der Tierpark Bern hält Rosaflamingos im Eingangsbereich des Dählhölzli-Zoos. Auf seiner Website beschreibt der Tierpark die Flamingos als Teil einer «bunten Vogelwelt» beim Eingang.[1] Gemäss tierparkeigenem Tierlexikon wird die Art auf der Roten Liste der IUCN als «Least Concern» eingestuft und gilt damit nicht als bedroht.[2]
Die Haltung flugfähiger Vögel in oben offenen Anlagen wirft tierethische Fragen auf. In zoologischen Einrichtungen werden verschiedene Methoden eingesetzt, um Vögel am Wegfliegen zu hindern. Eine Übersichtsstudie in der Fachzeitschrift Animal Welfare zeigt, dass solche Praktiken seit über einem Jahrhundert angewendet werden, zunehmend kontrovers diskutiert werden und dass für häufig betroffene Vogelgruppen – darunter Flamingos – kaum veröffentlichte wissenschaftliche Daten zu den konkreten Tierwohlfolgen vorliegen. Gerade deshalb ist zu klären, welche Methode im Tierpark Bern angewendet wird, wie deren Auswirkungen beurteilt werden und ob Alternativen geprüft wurden.[3]
Auch die Frage der Fütterung ist relevant. Die rosa Färbung von Flamingos entsteht durch Carotinoide in der Nahrung. In der Natur nehmen Flamingos diese unter anderem über Algen und Krebstiere auf. In Zoos wird häufig speziell zusammengesetztes Futter mit Carotinoiden eingesetzt, um die rosa Färbung zu erhalten. Wenn diese Färbung unter den konkreten Haltungsbedingungen nur durch Zusatzstoffe aufrechterhalten wird, stellt sich die Frage, welches Bild der Tierpark vermittelt: ein biologisch ehrliches oder ein ästhetisch erwartetes. Dies ist besonders relevant, da gemäss Art. 3 lit. d TPR «die Vermittlung von Wissen im Rahmen einer institutionalisierten Zoopädagogik» garantiert wird.[4]
Eckdaten
Erstunterzeichnende: Tobias Sennhauser (TIF)
Mitunterzeichnende: David Böhner, Matteo Micieli, Gourab Bhowal, Dominique Hodel
Parlament: Stadtrat Bern
Einreichungsdatum: 21.05.2026
Quellen
[1] https://tierpark-bern.ch/tiere/anlagen/weitere-anlagen/
[2] https://tierpark-bern.ch/tierlexikon/rosaflamingo/
[3] https://www.cambridge.org/core/journals/animal-welfare/article/abs/deflighting-zoo-birds-and-its-welfare-considerations/17E3348A617ABFC5BB339D16179A1410
[4] https://stadtrecht.bern.ch/dgn-lex_152_08











