Der Gemeinderat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
- Wie viele Feuerwehreinsätze in der Stadt Bern waren in den letzten fünf Jahren (2021–2025) auf Unkrautbrenner zurückzuführen, und wie hoch war der jeweilige Sachschaden? Falls die Brandursache nicht separat erfasst wird: Ist der Gemeinderat bereit, dies künftig zu tun?
- In welchem Umfang setzen Stadtgrün Bern, weitere städtische Dienststellen oder beauftragte Dritte Abflammgeräte ein, und nach welchen Kriterien wird zwischen Abflammen, Heisswasser-Verfahren, mechanischen Methoden und der Akzeptanz von Wildkräutern entschieden?
- Welche Sicherheitsvorschriften gelten beim städtischen Einsatz von Abflammgeräten (Trockenheit, Wind, Nachkontrolle, Mindestabstände zu Hecken, Fassaden und Holzbauten)?
- Wie beurteilt der Gemeinderat das Abflammen mit Blick auf den Schutz von Insekten und Kleintieren (Wildbienen, Eidechsen, Igel in Hecken), und welche Rolle spielen tierfreundliche Alternativen in der städtischen Pflegestrategie?
- Ist der Gemeinderat bereit, eine Sensibilisierungskampagne zu den Brandgefahren und Alternativen (z. B. Heisswasser-Verfahren, mechanische Geräte wie Wildkrautbürsten, manuelles Jäten, Akzeptanz spontaner Vegetation) von Unkrautbrennern für Bevölkerung und Liegenschaftsbesitzer:innen zu lancieren?
- Ist der Gemeinderat bereit, den Einsatz von Abflammgeräten im Stadtgebiet Bern zu verbieten, und welche rechtlichen Wege stünden ihm dafür zur Verfügung?
Begründung
Unkrautbrenner arbeiten mit Flammentemperaturen zwischen 650 und 1000 °C. Die Beratungsstelle für Brandverhütung (BFB) warnt: «Jeden Sommer kommt es zu Bränden, weil Feuer oder Schwelbrände im Arbeitsbereich nicht erkannt werden.»[1] Besonders heimtückisch sind Mottbrände unter Fassadenverkleidungen, die erst Stunden nach dem Abflammen ausbrechen. Allein die BFB-Brandmeldungsdatenbank dokumentiert für 2025/26 mehrere Vorfälle in Siegershausen TG, Kreuzlingen TG und Oberentfelden AG.[2] Auch der Kanton Bern ist betroffen: 2023 wurde eine Frau im Raum Bern wegen fahrlässiger Verursachung einer Feuersbrunst per Strafbefehl verurteilt, nachdem sie beim Abflammen die Thuja-Hecke und das Gartenhaus ihres Nachbarn in Brand gesetzt hatte.[3]
Während der Kanton bei erhöhter Waldbrandgefahr Feuerverbote im Wald und in Waldnähe aussprechen kann[4], ist das Abflammen in Quartieren und Gärten davon nicht erfasst — obwohl die Brandgefahr angesichts zunehmender Trockenperioden und der dichten Berner Bauweise mit Holzfassaden und Hecken nicht geringer ist.
Hinzu kommt, dass das Abflammen Insekten und Kleintiere auf den behandelten Flächen unmittelbar tötet, was im Widerspruch zur städtischen Biodiversitätsstrategie steht.
Quellen
[1] https://www.bfb-cipi.ch/brandverhuetungs-tipps/detail/sicheres-arbeiten-mit-dem-unkrautbrenner
[2] https://www.bfb-cipi.ch/brandmeldungen
[3] https://www.20min.ch/story/kanton-bern-frau-will-unkraut-entfernen-und-fackelt-nachbars-thuja-hecke-ab-783543701383
Erstunterzeichnende: Tobias Sennhauser (TIF)
Mitunterzeichnende: Matteo Miceli, David Böhner
Parlament: Stadtrat Bern
Einreichungsdatum: 11.06.2026











