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Medienmitteilung

Petition: Schluss mit Qualzuchten!

Schweizer Masthühner leiden. Auf Hochleistung getrimmt sterben bis zu 4 Prozent vorzeitig. Morgen Freitag reicht Tier im Fokus (TIF) eine Petition gegen Qualzuchten in der Hühnermast ein. Die Tierrechtsorganisation unterstützt damit eine entsprechende Motion, die im Nationalrat hängig ist.

Im Sommer 2021 erlebte die Schweiz einen Hühnerskandal: Verdeckte Aufnahmen von Tier im Fokus (TIF) zeigten kranke und verletzte Hühner, die brutal getötet werden. Schuld daran ist die Qualzucht: Hochleistungshühner sind einseitig auf Fleischzuwachs getrimmt. Deshalb leiden die Hühner vermehrt an Beinschäden oder Herz-Kreislaufkrankheiten. Bis zu 4 Prozent sterben vorzeitig.

Daraufhin lancierte die Tierrechtsorganisation Tier im Fokus (TIF) eine Petition gegen Qualzuchten, die sie morgen Freitag bei der Bundeskanzlei einreicht. «Schweizer Hühner haben ein kurzes, schmerzerfülltes Leben», sagt TIF-Präsident Tobias Sennhauser. Studien aus der Schweiz zeigen, dass langsamer wachsende Rassen weniger leiden und sterben. Die Petition wurde von 4.576 Leuten unterzeichnet.

Der Nationalrat berät über Qualzuchten

Das Timing der Einreichung stimmt: In der Wintersession berät der Nationalrat voraussichtlich über die Motion von Nationalrätin Meret Schneider (Grüne, ZH). In ihrer letzten Lebenswoche seien die Hühner so fett, dass sie sich kaum noch auf den Beinen halten könnten. Schneider fordert den Bundesrat deshalb auf, «durch eine Änderung von Artikel 10 des Tierschutzgesetzes, Qualzuchten in der Hühnermast zu verbieten». Tier im Fokus (TIF) unterstützt diese Motion.

Qualzuchten kommen längst auch in der EU unter Beschuss: Mit der Europäischen Masthuhninitiative verzichten immer mehr Konzerne freiwillig auf Hochleistungsrassen. Damit gerät die Schweiz ins Hintertreffen. Deshalb denkt heute selbst die Hühnerbranche darüber nach, wie «in Zukunft mit langsamer wachsenden Poulets der Mehrwert des Schweizer Geflügels glaubhafter kommuniziert werden könnte» (Schweizer Geflügelzeitung 6.7/19).

Angaben zur Einreichung der Petition

  • Ort: Bundeskanzlei, Bundesgasse, Bern
  • Zeit: 13 Uhr
  • Datum: 26. November 2021

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