26Nov 17
Buchnotiz
«Enthornen von Rindern unter dem Aspekt des Schutzes der Tierwürde» (Gieri Bolliger, Alexandra Spring & Andreas Rüttimann)
Gieri Bolliger, Alexandra Spring & Andreas Rüttimann: «Enthornen von Rindern unter dem Aspekt des Schutzes der Tierwürde» Schulthess Verlag 2011 90 Seiten, ca. CHF 49.--
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Gieri Bolliger, Alexandra Spring & Andreas Rüttimann, Enthornen von Rindern unter dem Aspekt des Schutzes der Tierwürde, Schulthess Verlag 2011, kartoniert, 90 Seiten, CHF 49.–
Kühe haben Hörner – zumindest in der Werbung. In der Realität werden sie meist in den ersten Lebenswochen operativ entfernt. Was bedeutet das für das Rind? Und steht diese Praxis im Einklang mit dem Schweizer Tierschutzgesetz? Diese Fragen beantwortet die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) in einem Rechtsgutachten.
Anders als menschliche Fingernägel sind die Hörner der Rinder mit Nerven versorgte Organe. Die Hörner der Rinder sind laut den AutorInnen ein wesentliches Instrument zur Bildung des sozialen Raums. «Neben der Aufgabe als Verteidigungsinstrument gegenüber Feinden hat das Horn im Sozialverhalten der Tiere […] auch eine Imponierfunktion.» Behornte Rinder würden rascher ihren Rang in der Herde kennen, was sonst ein Kampf eruriert. «Sie geben der Kuh ihre Identität», resümieren die AutorInnen den ersten Teil der Lektüre.
Dennoch werden Hörner in der landwirtschaftlichen Praxis wenige Wochen nach der Geburt unter Schmerzausschaltung operativ entfernt. Als Gründe werden Sicherheitsbedenken für BäuerInnen sowie die Wirtschaftlichkeit genannt. Enthornte Kühe brauchen weniger Platz, so dass auf der gleichen Fläche mehr Tiere gehalten werden können.
Das Argument der Verletzungsgefahr lassen die AutorInnen nicht gelten. Durch bauliche Aspekte, Herdenmanagement und eine gute Mensch-Tier-Beziehung könne sie erheblich vermindert werden – zumindest in der Laufstallhaltung. Unterm Strich würden ausschliesslich wirtschaftliche Argumente für die Enthornung sprechen. «Diese vermögen die ganz erheblichen Belastungen für die betroffenen Tiere jedoch bei weitem nicht aufzuwiegen.» Für die AutorInnen bedeutet die Enthornung eine gavierende Verstümmelung. «Das Enthornen stellt somit eine klare Missachtung der gesetzlich geschützen Tierwürde dar», urteilen die AutorInnen. Mit anderen Worten: Enthornen ist Tierquälerei.
Das Enthornen entwürdigt das Rind. Freilich hängt die Würde der Kühe nicht alleine an ihren Hörnern. Aber auch.
Im selben Verlag von Tier im Recht erschienen:
- «Schweizer Tierschutzstrafrecht in Theorie und Praxis» (Gieri Bolliger, Michelle Richner & Andreas Rüttimann), Buchnotiz von Tobias Sennhauser
- «Baujagd unter dem Aspekt des Tierschutz- und Jagdrechts» (Gieri Bolliger, Andreas Rüttimann & Vanessa Gerritsen), Buchnotiz von Tobias Sennhauser
- «GATT-rechtliche Zulässigkeiten von Importverboten für Pelzprodukte» (Nils Stohner & Gieri Bolliger), Buchnotiz von Tobias Sennhauser
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