Tier im Fokus reicht Beschwerde gegen BEA-Werbung ein
Tier im Fokus (TIF) wirft der BEA in einer offiziellen Beschwerde unlautere Werbung vor. Die Kritik richtet sich gegen die irreführende Darstellung und die Würdeverletzung von Tieren im aktuellen Werbesujet der BEA 2025.
Die Tierrechtsorganisation Tier im Fokus (TIF) hat bei der Schweizerischen Lauterkeitskommission eine Beschwerde gegen die offizielle Werbung der BEA 2025 eingereicht. Die Beschwerde basiert auf den Grundsätzen der Schweizerischen Lauterkeitskommission (SLK), insbesondere Grundsatz Nr. A.1 (Verbot irreführender Werbung) und Grundsatz Nr. B.1 (Herabsetzung).
Im Zentrum steht das aktuelle Werbesujet, auf dem ein Pferd, ein Schwein und eine Kuh stark vermenschlicht und als Objekte der Unterhaltung dargestellt werden. Diese Darstellung widerspricht laut TIF klar den Grundsätzen wahrheitsgemässer Werbung und verletzt die Würde der Tiere. «Die Werbung der BEA zeigt ein völlig verzerrtes Bild und täuscht das Publikum über das tatsächliche Leiden der Tiere», sagt Tobias Sennhauser, Mediensprecher und Stadtrat von TIF.
Irreführende und realitätsferne Darstellung
In der Beschwerde beanstandet TIF die «irreführende und realitätsferne Darstellung der Tierhaltung». Die verniedlichende Inszenierung verschleiere die realen Bedingungen auf der Messe. Tatsächlich bedeutet der Besuch an die BEA für viele Tiere unnötiger Stress, da sie den Besuchenden zur Schau gestellt werden. So werden bspw. Kühe bis zu 24 Stunden nicht gemolken und ihre Zitzen werden mit Klebstoff versiegelt, damit ihre Euter möglichst prall hervorstehen.
Auch der Schweizer Tierschutz STS dokumentierte in seinem Bericht zur BEA 2024 gravierende Missstände: Pferde litten unter fehlenden Rückzugsmöglichkeiten, Rinder wurden schmerzhaft an Nasenringen geführt und ihre Köpfe inklusive sensibler Tasthaare komplett geschoren. Laut STS seien einige Praktiken «nicht mit den Grundsätzen des Tierschutzgesetzes vereinbar».
Verletzung der Tierwürde
Der zweite Kritikpunkt der Beschwerde betrifft die «Verletzung der Würde der Tiere durch Vermenschlichung und Herabsetzung». Gemäss Schweizer Tierschutzgesetz (TSchG Art. 3 lit. a) darf die Würde eines Tieres nicht verletzt werden. Eine solche Verletzung liegt unter anderem vor, wenn Tiere erniedrigt, instrumentalisiert oder ihr Erscheinungsbild stark verändert wird, ohne dass überwiegende Interessen dies rechtfertigen.
TIF hält fest, dass genau dies im Werbesujet geschehe: Tiere werden durch stark vermenschlichte Handlungen – etwa das Frisieren eines Pferdes mit einer Rundbürste, das Bürsten eines Schweins mit einer Babybürste oder das Styling einer Kuh mit einem Haartrockner – lächerlich gemacht und zu Objekten degradiert. Dadurch werde die Eigenständigkeit der Tiere negiert und ihre Würde klar verletzt. «Es ist inakzeptabel, Tiere so darzustellen, als wären sie beliebig gestaltbare Puppen», sagt Sennhauser.