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Medienmitteilung

Mehr Tierschutz im Kanton Bern

Am 29. März 2026 tritt Tier im Fokus (TIF) erstmals zu den Wahlen des Grossen Rat an. Im Berner Kantonsparlament will sich die Tierrechtsorganisation für konsequenten Tierschutz, eine Abschaffung der Hobbyjagd und Grundrechte für Haustiere einsetzen.

Ob in Tierfabriken, im Wald oder im eigenen Zuhause – Tiere sind von politischen Entscheiden direkt betroffen. Dennoch sind ihre Interessen im Kantonsparlament kaum vertreten. Tier im Fokus (TIF) will das ändern und kandidiert mit fast 30 Menschen in den Wahlkreisen Stadt Bern, Mittelland-Nord, Mittelland-Süd sowie Emmental.

Schärfere Tierschutzkontrollen

Jahrelange Enthüllungen von Tier im Fokus (TIF) in Schweizer Tierfabriken zeigen immer wieder gravierende Missstände. Trotz bestehender Kontrollen werden Tierschutzvorgaben oft ungenügend umgesetzt – das heutige System entfaltet nicht die nötige abschreckende Wirkung.

TIF fordert deshalb mehr unangemeldete Kontrollen sowie einen deutlichen Ausbau der personellen und finanziellen Ressourcen des Veterinäramts. «Tierschutzgesetze nützen wenig, wenn sie nicht konsequent durchgesetzt werden», sagt Tobias Sennhauser, Mediensprecher und Stadtrat in Bern für Tier im Fokus (TIF).

Hobbyjagd abschaffen

Im Kanton Bern werden jedes Jahr tausende Wildtiere im Rahmen der privaten Jagd getötet. Was als Tradition oder Freizeitbeschäftigung gilt, bedeutet für die betroffenen Tiere Stress, Verletzungen und Tod.

Tier im Fokus (TIF) fordert deshalb einen Systemwechsel: Statt der Hobbyjagd soll eine professionelle, staatlich organisierte Wildhut die Verantwortung übernehmen – nach dem Vorbild des Kantons Genf. «Die Jagd ist ein blutiges Hobby aus dem letzten Jahrhundert – der Kanton Bern braucht eine professionelle Wildhut, die nach ökologischen Kriterien entscheidet», sagt Grossratskandidat Tobias Sennhauser. Regulierung darf nur dort erfolgen, wo sie ökologisch tatsächlich notwendig ist und wissenschaftlich klar begründet werden kann.

Wildtiere sind keine Zielscheiben, sondern fühlende Lebewesen und Teil eines empfindlichen Ökosystems. Ihr Leben darf nicht von jagdlicher Tradition oder Freizeitinteressen abhängen.

Grundrechte für Hunde und Katzen

Hunde und Katzen gehören heute zur Familie: Sie werden gepflegt, medizinisch versorgt und teilweise sogar gemeinsam mit ihren Menschen bestattet. Dennoch fehlt ihnen ein klar verankerter individueller Lebensschutz. In bestimmten Situationen können Tiere eingeschläfert werden, obwohl keine zwingenden medizinischen Gründe vorliegen.

TIF fordert deshalb Grundrechte für Hunde und Katzen – insbesondere das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. «Wenn wir Tiere als fühlende Individuen anerkennen, müssen wir ihnen auch entsprechenden rechtlichen Schutz gewähren», sagt Sennhauser.

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