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Kein Kastenstandverbot in der Schweiz

Was viele nicht wissen: auch in der Schweiz dürfen Mutterschweine in sogenannten Kastenständen gehalten werden. Zwar nur für kurze Zeit, dafür macht auch Bio keine Ausnahme. Von Tobias Sennhauser (TIF).

Text: Tier im Fokus (TIF)

Gerne wird die Schweiz dafür gelobt, dass Kastenstände für Muttersauen abgeschafft seien. Richtig ist: seit 2007 existiert ein beschränktes Verbot. Muttersauen dürfen demnach nicht mehr permanent im Kastenstand gehalten werden. Doch “während der Deckzeit und höchstens während zehn Tage” gewährt die Tierschutzverordnung (TschV) eine Ausnahme.

Für das einzelne Tier bedeutet das eine Fläche von 65 x 190 Zentimeter, bei einem Drittel der Kastenstände reichen gar 60 x 180. Die Bewegungsfreiheit der Sauen wird damit vollumfänglich aufgehoben. Fressen und Gitterstäbe-Kauen bleiben die einzige Beschäftigungsmöglichkeit, und das auf ihren eigenen Exkrementen. Das zeigen Aufnahmen, die tier-im-fokus.ch (TIF) zugespielt wurden:

Eingebettetes Medium

Video: https://www.youtube.com/watch?v=uYdGB3NIQ80

”Zum Schutz der Tiere”

Wieso werden Muttersauen überhaupt derart eingepfercht? Nadja Ruch, Mediensprecherin von Coop, spricht auf Anfrage von TIF von einer “Vorbeugungsmassnahme”, um Verletzungen zu verhindern. Auch die Migros meint, Kastenstände würden “schwächeren Tieren einen gewissen Schutz vor aggressiven, brünstigen Tieren in der gleichen Gruppe” bieten. Darüberhinaus haben Kastenstände eine züchterische Funktion: man nutzt sie, um die Sauen für die künstliche Besamung zu fixieren.

Diese Zwangsmassnahmen kommen auch bei Labelprogrammen zur Anwendung. Im Marketing setzt man freilich auf martkübliche Floskeln wie “tierfreundliche Auslaufhaltung” (Coop Naturafarm) oder “offene Ställe mit viel Auslauf” (Migros TerraSuisse).

Vorerst keine Besserung in Sicht

In der Massentierhaltung sind bisweilen massive Einschränkungen nötig. Das ist auch in der Schweiz nicht anders. Per Einzelhaft sollen Muttersauen vor den Folgen der intensiven Tierproduktion geschützt werden.

Obwohl 10 Tage Kastenstandhaltung im Vergleich zum benachbarten Ausland kurz ist, führt am beschränkten Verbot gegenwärtig kaum ein Weg vorbei. “Auch bei den Bio Schweinen gilt bis 2020 eine Übergangsfrist für die Fixierung von Sauen”, stellt Monika Weibel von der Migros gegenüber TIF klar.

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