Fleischlobby unterliegt gegen Tier im Fokus (TIF)
Die Tierrechtsorganisation Tier im Fokus (TIF) obsiegte gegen die Fleischlobby: Das Kantonsgericht in Luzern wies eine Beschwerde zweier Schweinehalter ab, wonach TIF gegen das Datenschutzgesetz verstossen habe.
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Solche Bilder will niemand sehen: Völlig verdreckte Schweine liegen in zentimeterdickem Kot. Auslauf oder Ablenkung gibt es nicht. Das zeigen Aufnahmen der Schweizer Tierrechtsorganisation Tier im Fokus (TIF), die SRF-Kassensturz publik machte. Es folgten mehrere Anzeigen wegen Tierquälerei gegen verschiedene Tierhalter.
Beschwerde abgelehnt
Während die Anzeigen gegen die Tierhalter versandeten, klagte die Fleischlobby gegen TIF. Die Fleischlobby warf TIF vor, gegen das Datenschutzgesetz zu verstossen, indem TIF persönliche Daten der Tierhalter besitzen würde. Zuerst verfügte die Staatsanwaltschaft Sursee eine Nichtanhandnahme, die die Fleischlobby anfocht. Nun bestätigte das Kantonsgericht Luzern das Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist. Die Verfahrenskosten von CHF 2.000.- tragen die Tierhalter.
Die beiden Tierhalter werden durch einen einschlägig bekannten Rechtsanwalt vertreten. Sein Anwaltsbüro verteidigt Bäuer*innen bei Tierschutz-Klagen – etwa mit der offensiven Taktik, die Kläger*innen selber zu verklagen. Oder mit haltlosen Versuchen wie dem aktuellen Fall zum Datenschutzgesetz.
TIF wiederholt vor Gericht
TIF musste sich erst kürzlich vor Gericht verantworten. Drei Hühnerhalter warfen TIF-Präsident Tobias Sennhauser Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung und Tierquälerei vor. In einem von zahlreichen Medien begleiteten Prozess wurde Sennhauser mehrheitlich freigesprochen und das Strafmass im Vergleich zum Strafbefehl deutlich reduziert – «aus achtenswerten Gründen», wie die Richterin urteilte.
«Die ständigen Klagen der Fleischlobby sind für uns als kleiner Verein extrem anstrengend», sagt Sennhauser. Die mächtige Fleischlobby und ihre spezialisierten Anwält*innen nutzten sämtliche Tricks, um Kritiker*innen mundtot zu machen. «Statt uns mit Klagen einzudecken, sollten die Tierhalter besser ihren Stall ausmisten», so Sennhauser.
Um die juristischen Kosten zu decken, ruft die Tierrechtsorganisation zum Spenden auf.