6Dez 13
Buchnotiz
„Schweizer Tierschutzstrafrecht in Theorie und Praxis“ (Gieri Bolliger, Michelle Richner & Andreas Rüttimann)
Gieri Bolliger, Michelle Richner & Andreas Rüttimann: "Schweizer Tierschutzstrafrecht in Theorie und Praxis" Schulthess Verlag 2011 340 Seiten, ca. CHF 89.--
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Seit 1995 setzt sich die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) für die tierlichen Interessen auf juristischer Ebene ein. Der Band 1 der Sammlung Schriften zum Tier im Recht greift das Schweizerische Tierschutzstrafrecht auf und diskutiert seine theoretische Umsetzung und praktische Anwendung.
Die Lektüre besteht aus drei Teilen: Zu Beginn behandeln die AutorInnen die begrifflichen Grundlagen des Tierschutzrechts. Zum Beispiel wird der anthropozentrische Tierschutz, der „ästhetische, kulturelle und insbesondere ökonomische Interessen des Menschen“ schützt, vom ethischen Tierschutz abgegrenzt, der Tiere „um ihrer selbst Willen“ respektiert. Auch ein historischer Abriss des Schweizerischen Tierschutzrechts findet in der Lektüre Platz. Im zweiten Teil geht es um den strafrechtlichen Tierschutz, also um die Verfolgung und Beurteilung von Tierquälereien. Im Unterschied zum Tierschutzgesetz (TschG) bilden im Strafgesetzbuch (StGB) nicht die Interessen des Tieres das Schutzobjekt, sondern „seine Eigenschaft als Vermögenswert“: Tiere sind unser Eigentum. In der Folge wird minutiös dokumentiert, was unter einer Tierquälerei tatsächlich zu verstehen ist und inwiefern die jeweiligen Tathandlungen bereits geahndet wurden. Im dritten Teil der Lektüre wird der Vollzug des Tierschutzrechts thematisiert, der „vielerorts stark zu wünschen übrig lässt“. In diesem Zusammenhang blicken die AutorInnen wehmütig zurück auf den „Zürcher Tieranwalt (1992 – 2010)“. Dieser vertrat die Anliegen der geschädigten Tiere in Strafverfahren und verfügte über besondere Kompetenzen, wie das Recht auf Akteneinsicht oder das Erstatten von Strafanträgen. Neben dem positiven Echo auf internationaler Ebene habe der Tieranwalt zu messbaren Vollzugsverbesserungen geführt.
Egal ob bei Polizei- und Verwaltungsstrafbehörden, AnwältInnen, Studierenden oder Interessierten: Schweizer Tierschutzstrafrecht in Theorie und Praxis schärft das Bewusstsein aller, dass Tierquälereien keine Kavaliersdelikte sind.
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