Im Hitzesommer 2026 arbeiteten Kutschpferde in Interlaken bei 34 Grad im Feierabendverkehr – rechtlich einwandfrei, denn das Bundesrecht kennt für arbeitende Pferde weder Höchstarbeitszeiten noch Hitzegrenzen. Drei Vorstösse im Berner Stadtrat, im Grossen Rat und im Nationalrat wollen das ändern.