Die Schweiz, so heisst es immer wieder, verfüge über eines der besten Tierschutzgesetze der Welt. Dazu gehört, dass hierzulande die „Würde des Tieres“ verfassungsmässig geschützt ist – ein anscheinend „epochaler Fortschritt“ für den Tierschutz. Aber was bedeutet das für die Tiere selbst? Verfügen sie damit über besondere Rechte? Müssen sie anders behandelt werden? Oder erweist sich die „Würde des Tieres“ letztlich nur als leere Floskel? Klaus Petrus von TIF im Gespräch mit dem Juristen Gieri Bolliger, Geschäftsleiter der Stiftung für das Tier im Recht (TIR).