Tier im Fokus reicht Beschwerde gegen irreführende Werbung von Proviande ein
Die Schweizer Tierrechtsorganisation Tier im Fokus (TIF) kritisiert eine Fleischwerbung von Proviande als irreführend und unlauter. Sie hat bei der Lauterkeitskommission Beschwerde eingereicht. Proviande steht damit einmal mehr am Pranger.
Bern, 3.9.23 — Die Tierrechtsorganisation Tier im Fokus (TIF) hat Beschwerde bei der Lauterkeitskommission gegen eine Fleischwerbung von Proviande eingereicht. Die Branchenverband der Schweizer Fleischwirtschaft muss sich damit erneut für ihre Werbeaussagen verteidigen.
Proviandes Halbwahrheiten
Gemäss TIF stellt die Werbeaussage von Proviande, «Keinem Tier darf Schmerz, Leid oder Schaden zugefügt werden», eine irreführende und unlautere Darstellung des Schweizer Tierschutzgesetzes (TSchG Art. 4 Abs. 2) dar. Tatsächlich lautet der betreffende Artikel des Gesetzes: «Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen, es in Angst versetzen oder in anderer Weise seine Würde missachten.»
«Proviande vermittelt mit seiner Werbung ein Bild von harmloser Tierhaltung, das in krassem Gegensatz zur Realität steht», sagt TIF-Präsident Tobias Sennhauser. Ein Paradebeispiel dafür ist die Schlachtung: Es wäre lächerlich zu behaupten, dass Tieren dort keine Schmerzen, Leiden oder Schäden widerfahren würden. Aus rechtlicher Sicht gilt die Fleischproduktion jedoch als vernünftiger Grund – eine Begründung, die in der Werbung von Proviande geschickt umschifft wird.
Schweizer Tiere werden routinemässig verstümmelt
Zudem kritisiert Tier im Fokus (TIF) die Aussage von Proviande: «Im Gegensatz zu benachbarten Ländern ist es in der Schweiz beispielsweise strafbar, Schweine und Hühner zu coupieren (Kürzen von Körperteilen)». TIF bezeichnet diese Darstellung als irreführend und weist darauf hin, dass in der Schweiz bestimmte Eingriffe an Tieren durchaus erlaubt sind.
Laut der Tierschutzverordnung (TSchV) Art. 15 Abs. 2, lit. c ist das sogenannte Touchieren – also das leichte Kürzen der Schnabelspitze von Hühnern – erlaubt. Ebenso ist gemäss TSchV Art. 15 Abs. 2, lit. f das Abschleifen von Zahnspitzen bei Ferkeln zulässig. Darüber hinaus erlaubt die TSchV Art. 15, Abs. 2 lit. d das Kürzen der Zehen und Sporen bei männlichen Küken in der Hühnerzucht.
Die Aussagen in der Werbung suggerieren, dass in der Schweiz solche Eingriffe generell verboten wären. «Proviande beschönigt die gewalttätige Realität der Schweizer Nutztierhaltung», sagt Sennhauser.
Proviande schon mehrfach gerügt
Proviande wurde in der Vergangenheit schon mehrfach durch die Lauterkeitskommission gerügt. Erst vergangenes Jahr unterlag die Fleischorganisation nach einer Beschwerde von Vision Landwirtschaft und 2018 nach einer Beschwerde von Tier im Fokus (TIF).
Proviande erhält rund 6 Millionen an staatlicher Unterstützung für ihre Fleischwerbung. Die sogenannte Absatzförderung für Schweizer Fleisch ist umstritten. «Da die Werbungen von Proviande immer wieder als unlauter gerügt werden, sollte die Politik da endlich den Geldhahn zudrehen», sagt Sennhauser.